Bebauungsplan "Ober dem Düngenheimer Weg"

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Kaisersesch
Bebauungsplan "Ober dem Düngenheimer Weg"

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Kaisersesch am 31.03.2016 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ober dem Düngenheimer Weg" beschlossen.
In dieser Sitzung hat der Stadtrat Kaisersesch dem Entwurf des Bebauungsplanes "Ober dem Düngenheimer Weg" zugestimmt. In der Sitzung am 12.07.2016 hat der Stadtrat Kaisersesch dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt.
Der Bebauungsplan dient der Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei soll der Bereich nördlich der L 52 gegenüber dem bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet bis zum dort verlaufenden Industriestammgleis als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Das Plangebiet ist aus der abgedruckten Karte ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Ober dem Düngenheimer Weg" sowie die Begründung können bis einschließlich Montag, 29.08.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Dienstgebäude Bahnhofstr. 1, 56759 Kaisersesch, Zimmer 4, zu folgenden Zeiten
montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.45 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr
und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im PDF-Format auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles) unter dem Artikel "Aufstellung eines Bebauungsplanes "Ober dem Düngenheimer Weg", Stadt Kaisersesch" herunterzuladen. Bebauungsplan    Bebauungsplan Gewerbegebiet
Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Kaisersesch, den 22.07.2016
Stadt Kaisersesch
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister

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