Nicht jeder Streit muss vor Gericht
Das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
In vielen Fällen werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.
Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet. Die hierfür zuständigen Schiedspersonen sind:
Kaisersesch Bezirk I:
Brieden, Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Müllenbach, Urmersbach
Ansprechpartner:
Werner Ternes | Telefon: 0175 5628870 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kaisersesch Bezirk II:
Binningen, Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Eulgem, Forst (Eifel), Gamlen, Hambuch, Kaifenheim, Kaisersesch, Möntenich, Roes, Zettingen
Ansprechpartner:
Franz-Josef Brengmann | Telefon: 0171 8380983 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig.
Weitere wichtige Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.cochem-zell-online.de (Schlagwort Schiedsamt).
Foto: ©VGV Kaisersesch/Martina Vogel