Wasserampel im Landkreis Cochem-Zell-Ergänzende Informationen
Änderung der Ampelphase auf: Gelb; Infos der Kreiswerke über Fakten und Hintergründe
Der Trinkwasserverbrauch im Landkreis Cochem-Zell liegt deutlich über dem Durchschnittsverbrauch. Die eigenen Gewinnungsanlagen werden mit hoher Förderleistung betrieben. Der Bezug von Wasser aus den Zweckverbänden erfolgt bereits in Höhe der den Kreiswerken zustehenden Kontingenten. Zudem muss Trinkwasser von Dritten zugekauft werden. Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauches ist erforderlich!
Die Verbraucher sind aufgefordert:
Gehen Sie absolut sparsam mit dem Trinkwasser um! Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es erforderlich ist.
Schränken Sie die Gartenbewässerung deutlich (auf das Notwendigste) d.h. auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche ein. Nur mit der Gießkanne gießen.
Verzichten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen!
Verbrauchen Sie kein Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen!
Nutzen Sie kein Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen und Gehwegen!
Unterlassen Sie die Befüllung oder Nachspeisung von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern!
Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z. B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt mit dem Wasserversorger abzustimmen.
Die Entnahme soll nicht in der Zeit von 17:00 – 21:00 Uhr erfolgen
Die häusliche Entnahme (Lebensmittelzubereitung, Körperpflege und WC-Nutzung) ist nicht davon betroffen. Welche Ampelphasen es gibt und was diese bedeuten, finden Sie unter https://www.cochem-zell.de/themen/abfallwirtschaft-wasserversorgung/wasser/wasserampel/
Ergänzende Information zur Wassermangellage: Gewässer schützen und Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Gräben vermeiden
Die anhaltende Hitze und Trockenheit führen dazu, dass viele Gewässer im Landkreis Cochem-Zell derzeit besorgniserregend wenig Wasser führen. Eine nachhaltige Entspannung ist kurzfristig nicht zu erwarten.
Die untere Wasserbehörde appelliert deshalb eindringlich an Bürgerinnen und Bürger, landwirtschaftliche Betriebe sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer, bis auf Weiteres auf nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen, Gräben und sonstigen oberirdischen Gewässern zu verzichten. Auch die Inhaberinnen und Inhaber von wasserrechtlichen Zulassungen werden dringend gebeten, ihre Entnahmen – soweit möglich – vorübergehend auszusetzen oder auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Dies betrifft insbesondere Entnahmen:
· zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen
· zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen
· zur Befüllung von Behältern oder Teichen
Auch vermeintlich kleine Entnahmemengen können sich insbesondere bei kleineren Bächen erheblich auf die verbleibende Wasserführung auswirken. Niedrige Wasserstände und hohe Temperaturen belasten die Gewässerökologie besonders stark. Das Wasser erwärmt sich, der Sauerstoffgehalt kann sinken und die Lebens- und Rückzugsräume für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen werden kleiner. Auch der Eigentümer- und Anliegergebrauch erlaubt keine uneingeschränkte Wasserentnahme. Eine erlaubnisfreie Entnahme ist nur zulässig, wenn dadurch insbesondere keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine sonstige Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind.
Ausdrücklich nicht betroffen ist die Nutzung von bereits gesammeltem Niederschlagswasser, beispielsweise aus Regentonnen oder Zisternen. Dieses Brauchwasser soll insbesondere zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen vorrangig genutzt werden, da hierfür kein Trinkwasser und kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden muss.
Des Weiteren sind notwendige Wasserentnahmen zur Gefahrenabwehr, z. B. durch die Feuerwehr bei Brandeinsätzen, von diesem Appell ausgenommen.
Wichtig: Dieser Appell betrifft die direkte Entnahme aus oberirdischen Gewässern. Unabhängig davon gelten weiterhin die Hinweise der Kreiswerke Cochem-Zell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Bitte helfen Sie mit, unsere Gewässer und ihre Lebensräume zu schützen.
Wassermangellage: Gemeinsam Trinkwasser schützen. Die Kreiswerke Cochem-Zell informieren über die Fakten und Hintergründe
Aktuelle Versorgungssituation:
Die anhaltende Trockenheit, ausbleibende Niederschläge und die erneute Hitzewelle führen weiterhin landesweit zu einer angespannten Situation bei der Trinkwasserversorgung. Deshalb steht im Landkreis Cochem-Zell derzeit die Wasserampel auf „Gelb“. Das bedeutet es ist notwendig den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren.
Kann Regen den Trinkwasservorrat auffüllen?
Trinkwasser stammt überwiegend aus Grundwasser. Dieses entsteht nicht unmittelbar nach einem Regenschauer, sondern in einem natürlichen und oft langandauernden Prozess. Wenn es regnet, wird zunächst ein Teil des Wassers von Pflanzen aufgenommen oder verdunstet wieder. Ein weiterer Teil fließt oberirdisch über Bäche und Flüsse ab. Nur der Anteil, der langsam durch die verschiedenen Bodenschichten versickert, erreicht schließlich das Grundwasser. Je nach Bodenbeschaffenheit und den geologischen Verhältnissen kann dieser Weg Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern.
Besonders wichtig für die Neubildung von Grundwasser sind langanhaltende und gleichmäßige Niederschläge. Kurze, heftige Starkregen – wie sie in den Sommermonaten immer häufiger auftreten – helfen dagegen nur wenig. Der ausgetrocknete Boden kann die großen Wassermengen häufig nicht aufnehmen. Das Wasser fließt oberflächlich ab oder verdunstet aufgrund der hohen Temperaturen schnell wieder. Hinzu kommt, dass während heißer und trockener Sommer die Pflanzen große Mengen Wasser aufnehmen und über ihre Blätter an die Atmosphäre abgeben. Dadurch gelangt nur ein geringer Teil der Niederschläge überhaupt bis in tiefere Bodenschichten.
Aus diesem Grund sind nicht einzelne Regentage entscheidend, sondern die Niederschläge über einen längeren Zeitraum – insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, wenn die Vegetation ruht und mehr Wasser im Boden versickern kann.
Wann können sich die Grundwasserspeicher wieder auffüllen?
Im Jahr 2025 war die Regenmenge in Rheinland-Pfalz nach den Daten des deutschen Wetterdienstes um rund 15% rückläufig. Hinzukommen ein außergewöhnlich trockenes Frühjahr 2026 und der wärmste Juni in Rheinland-Pfalz seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die anhaltende Hitze führte dazu, dass selbst dort, wo Niederschläge fielen, ein großer Teil des Wassers wieder verdunstete oder von der Vegetation aufgenommen wurde. In der Folge werden die sowieso schon rückläufigen Grundwasserspeicher aus dem Herbst & Winter 2025/2026 stärker beansprucht. Die Rechnung ist daher einfach: Wir müssen mit den vorhandenen Grundwasservorräten bis zum nächsten Winterhalbjahr hinkommen. Dies geht nur, wenn wir sorgsam damit umgehen und den Trinkwasserverbrauch reduzieren!
Können die Kreiswerke nicht einfach mehr Wasser fördern?
Neben der Abhängigkeit von bestehenden Grundwasserspeichern sind Brunnen, Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, Pumpwerke und das Leitungsnetz technisch begrenzt. Die Kreiswerke verfügen bereits über eine gute Netzinfrastruktur mit moderner Leittechnik. Aus hygienischen Gründen, insbesondere den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung, können Trinkwasserleitungen auch nicht mit einem größeren Rohrdurchmesser dimensioniert werden. Darüber hinaus müssen Wasserentnahmen wasserrechtlich genehmigt sein und sind im Übrigen gemäß dem jeweils gültigen Wasserrecht in einer jährlich maximal zu entnehmenden Menge begrenzt.
Wofür sollte Trinkwasser prioritär verwendet werden?
Trinkwasser dient insbesondere zum Trinken, zur Nahrungsmittelzubereitung, zur Körperpflege, für Tiere, zur Lebensmittelherstellung und zum Wäsche waschen. Diese Anwendungsbereiche sind daher nicht von etwaigen Einschränkungen (Wasserampel) betroffen.
Darüber hinaus gibt es viele Anwendungsbereiche, in denen alternativ Brauchwasser eingesetzt werden kann, das nicht die hohen hygienischen Anforderungen von Trinkwasser erfüllen muss. Hierzu zählen beispielsweise die Bewässerung von Blumen und Grünflächen oder die Terrassenreinigung. Auch in der Landwirtschaft und im Weinbau kann Brauchwasser grundsätzlich zur Bewässerung eingesetzt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell fördern daher die Nutzung von Brauchwasser (Sammlung von Niederschlagswasser) über ein Förderprogramm. Konkret können Verbraucher für die Beschaffung von Behältern / Zisternen bis 1.000 Liter Behältervolumen 100 € und über 1.000 Liter Behältervolumen 200 € Zuschuss erhalten, maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten. Behälter unter 350 Litern werden nicht gefördert. Weitere Informationen und die Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.cochem-zell.de in der Rubrik „Themen“ (Abfallwirtschaft & Wasserversorgung).
Gibt es eine langfristige Strategie zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung?
Um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, haben die Kreiswerke im Jahr 2025 ein „Nachhaltiges und zukunftsfähiges Wassermanagementkonzept für den Landkreis Cochem-Zell“ erstellen lassen. Es beschreibt vollumfänglich die aktuelle Versorgungssituation, die Entwicklung der Grundwasservorkommen vor dem Hintergrund des zunehmenden Klimawandels und ein Maßnahmenpaket, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern.
Die Erschließung neuer Brunnen, wie aktuell am Ulmener Maar und Jungferweiher, die Erhöhung der Resilienz im Versorgungsnetz, beispielsweise durch Lückenschlüsse und verstärkte, interkommunale Kooperationen mit benachbarten Wasserversorgern, die verstärkte Brauchwassernutzung, ein Grundwassermonitoring, Dialog mit Großabnehmern und Landwirten oder eine verstärkte Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für den Umgang mit Trinkwasser sind wichtige Bausteine dieses Konzeptes.
Bei Rückfragen erreichen Sie die Kreiswerke (Wasserversorgung) unter der Telefonnummer 02671/61-900 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Foto: Stadt Kaisersesch
